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Der koedukative Schwimmunterricht: Von der Leibesübung zum Lackmustest für eine geglückte Integration

Der koedukative Schwimmunterricht: Von der Leibesübung zum Lackmustest für eine geglückte Integration

Kürzlich sprach der Hessische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil zum koedukativen Schwimmunterricht, darin wurde klagende Schülerin zur Teilnahme verpflichtet. Das Gericht argumentierte, sie könne einen Burkini tragen, eine teilweise Einschränkung ihrer Religionsfreiheit sei ihr angesichts der Wichtigkeit der Lehrinhalte zuzumuten und das Grundgesetz enthalte einen Integrationsauftrag. Der koedukative Schwimmunterricht sei ein unerlässliches Mittel zur Vorbereitung auf ein Leben in einer säkularen und pluralistischen Gesellschaft. Das Integrationsargument hat noch keine lange Geschichte und auch sonst hat sich inhaltlich seit dem bisher höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 einiges geändert.

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