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Bundesarbeitsgericht weist die Klage einer Kopftuch tragenden Krankeschwester zurück – dazu ein AmF-Kommentar

Am 24.09.2014 scheiterte die Klage einer Kopftuch tragenden Krankenschwester gegen ihren Arbeitgeber, ein Dortmunder Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft. Dieses Urteil, das ein weiterer Rückschlag für die Arbeitsmarktintegration muslimischer Frauen und insbesondere der Kopftuchträgerinnen ist, aber auch für die Kirchen unliebsame Konsequenzen nach sich ziehen kann, kommentiert das AmF-Vorstandsmitglied Gabriele Boos-Niazy: Kommentar zum BAG Urteil Kopftuch Krankenschwester evangelisches Krankenhaus September 2014

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