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20 Sep 2011

Bericht zur Anhörung zum Gesetz zur Einführung des IRU in NRW

Tuba Isik-Yigit hat an der der Anhörung anlässlich der Einführung des islamischen Religionsunterrichts teilgenommen und ihre Eindrücke in einem Bericht zur Anhörung zum Gesetz zur Einführung des IRU in NRW zusammengefasst.

Hier der Text im Wortlaut:

Anhörung zum Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in NRW (6. Schulrechtsänderungsgesetz) am 14.09.2011

- Ein Beobachterbericht -

von Tuba Isik-Yigit

Seit fast 3 Jahrzehnten wird in Nordrheinwestfalen über die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach debattiert. Bislang wird im Rahmen von Modellversuchen (seit 1999/2000 „Islamische Unterweisung in deutscher Sprache“, ab 2006 umbenannt in „Islamkunde in deutscher Sprache“) lediglich ein Teil der muslimischen Schüler unterrichtet. Hierbei handelte es sich um einen Religionskundeunterricht, der von Lehrpersonal muslimischen Glaubens unterrichtet wird, jedoch – im Gegensatz zum Religionsunterricht anderer Glaubensrichtungen – nicht als Bekenntnisunterricht konzipiert ist und damit einen wichtigen, Identität stiftenden Bereich außen vor lässt. Diese Konstruktion hatte u.a. rechtliche Gründe, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll.

Jetzt hat die nordrhein-westfälische Landesregierung der Öffentlichkeit eine Gesetzesvorlage für die Einführung eines konfessionell gebundenen islamischen Religionsunterrichtes präsentiert, damit ca. 320 000 muslimischen Kindern in NRW endlich das gleiche Angebot gemacht werden kann, wie es Schülern anderer
Religionsgemeinschaften schon lange zukommt. Aufgrund der Tatsache, dass es keine staatlich anerkannte islamische Religionsgemeinschaft gibt, sieht die Gesetzesvorlage vor, für die Einführung eines Religionsunterrichtes anstelle einer Religionsgemeinschaft einen achtköpfigen Beirat zu etablieren, der mehr oder weniger die Aufgabe einer Religionsgemeinschaft übernehmen soll. Vier Vertreter aus den Mitgliedsverbänden des Koordinierungsrats der Muslime (KRM) sollen als ständige Mitglieder einen Teil des
Beirates bilden, vier weitere muslimische Einzelpersonen, die über eine theologische, religionspädagogische oder islamwissenschaftliche Ausbildung verfügen, nehmen die übrigen Plätze im Beirat ein. (Die spezifische Regelung kann dem Gesetzesentwurf entnommen werden. 1)

Die Landesregierung bat im Rahmen der Anhörung zahlreiche Experten um eine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage, aber auch nicht aufgeforderte Personen/Institutionen hatten die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden auf der Landtagsseite veröffentlicht.2 Die von der Landesregierung befragten Experten, darunter sowohl diverse Rechtswissenschaftler, z.B. Prof. Dr. Oebeckke, Prof. Dr. de Wall, Prof. Dr. Walter, Dr. Graulich, als auch die Professoren einiger islamischer Theologiezentren wie Prof. Dr. Khorchide, Prof. Dr. Ceylan und Prof. Dr. Ucar, Praktiker, z.B. der Religionslehrer Ridwan Bauknecht sowie Mitglieder des Koordierungsrates, Aiman Mazyek (ZMD), Nurhan Soykan (ZMD), Engin Karahan (Islamrat), Erol Pürlü (VIKZ) und Rafet Öztürk (DITIB), kamen am 14. September mit diversen Abgeordneten und einer großen, interessierten Zuhörerschaft im Landesparlament in Düsseldorf zu einer Anhörung der Gesetzesvorlage zusammen. In zwei Runden hatten die Experten die Gelegenheit, sich in sehr kurz gehaltenen Statements zur Gesetzesvorlage zu äußern und die Fragen der
anwesenden Abgeordneten beantworten. Ich möchte die inhaltlichen Themen, die aus meiner Sicht die wesentlichen Punkte betreffen und mir am Interessantesten erscheinen, in diesem subjektiven Beobachterbericht (kein Ergebnisprotokoll) kurz zusammenfassen.

Die Rechtswissenschaftler betonten zu Beginn der Anhörung, dass das beabsichtigte Beiratsmodell in Verbindung mit dem Religionsunterricht ein Experiment, ja ein Annäherungsversuch an einen Religionsunterricht gem. Art. 7 III GG sei und die Konstituierung eines Beirates verfassungspolitisch und -rechtlich ein (vorübergehend) gangbarer Weg sei. Ferner machten sie darauf aufmerksam, dass die Angst, der Staat könne mit diesem Beiratsmodell einen „Staatsislam“ forcieren und mit der Zeit zu festigen suchen, unberechtigt sei, da der Staat das Selbstbestimmungsrecht einer Selbstorganisation und das Selbstverständnis einer Organisation zu achten sowie sich nicht in deren innere Angelegenheiten einzumischen habe. Die Bestimmung von Inhalten obliege den Religionsgemeinschaften selbst. Auf der anderen Seite wiesen sie auch darauf hin, dass die Angst diverser muslimischer Gruppen, es könne sich mit dem KRM ein konservativer Islam ausbreiten, völlig unberechtigt sei, da der Staat darauf achte, dass der verfassungsrechtliche Rahmen eingehalten wird. Später stellte Prof. Ucar die rhetorisch Frage, warum „Konservatismus“ denn negativ konnotiert sei. Er hinterfragte das negative Verständnis Einzelner bzgl. des Konservatismus indem er darauf aufmerksam machte, dass die katholische Kirche ebenfalls konservativ sei.

Fast alle Fachleute waren der Meinung, dass das Beiratsmodell eine Übergangsregelung sei; einzelne empfahlen den KRM-Mitgliedern den Prozess zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes zu beschleunigen. Dabei wurde allerdings auch erwähnt, dass der Staat hinsichtlich dieses Bestrebens keine Unterstützungspflicht hat.

Einige kritische Bemerkungen gab es bezüglich des Begriffs „Islamischer Religionsunterricht“. Da es sich im vorgesehenen Modell letztendlich nicht um einen konfessionell gebundenen Religionsunterricht im Sinne Art. 7 III GG handele, solle er, wie bei den Christen, nur „Religionsunterricht“ genannt werden. Dieser Punkt wurde in der Diskussion jedoch nicht weiterverfolgt.

Ridwan Bauknecht machte als Religionslehrer den Anspruch geltend, auch Lehrpersonal müsse im Beirat einen Platz finden. Die Lehrkräfte seien diejenigen, die jahrelang mit den muslimischen Kindern in engem Kontakt stünden und so die aktuellen Themen, die die SuS bewegten, kennen und hautnah begleiteten würden. Dementsprechend seien die Religionslehrer eigentlich die fachkompetentesten Personen, die an den Lehrplänen usw. arbeiten können. Ferner führte er an, dass die gegenwärtig lehrenden Lehrkräfte schon allein aus ihrer langen Lehrtätigkeit heraus weiterhin, d.h. ohne „Gütesiegel“ des Beirats, ihre Tätigkeit weiter ausüben können. Der Vorwurf der unzureichenden Abbildung der Pluralität der Muslime durch den sich abzeichnenden Beirat war im Vorfeld der Anhörung von der Vorsitzenden des Liberal-Islamischen Bundes (LIB) angestoßen worden und wurde von der Presse ausführlich dargestellt. Die Vorsitzende des LIB, Lamya Kaddor, vertrat in verschiedenen Artikeln die Auffassung, ihr Verein garantiere, im Gegensatz zu den KRM-Mitgliedern, ein zeitgemäßes Islamverständnis, das mit demokratischen Vorstellungen vereinbar sei. Sie sprach dem KRM ab, eine große Mehrheit der Muslime in Deutschland zu vertreten und mutmaßte, dass in einem von türkischstämmigen Sunniten dominierten Spitzenverband Pluralismus unmöglich sei. Um Einseitigkeit zu vermeiden, müsse der LIB (mit nach eigenen Angaben ca. 100 Mitgliedern, wieviele davon muslimisch, ist nicht bekannt) daher Mitglied des Beirats werden.

Der Vorwurf des fehlenden Pluralismus wurde in der Diskussion eindeutig widerlegt, wobei verschiedene Dimensionen der Pluralität angesprochen wurden. So gibt es im ZMD und Islamrat Mitgliedsvereine, deren Mitglieder sehr unterschiedlicher ethnischer Herkunft sind, von Bosnien über die Türkei, bis nach Pakistan und Indonesien. Auch in konfessioneller Hinsicht wird eine Vielfalt abgebildet, denn auch alevitische Muslime
sind in einem der KRM-Verbände organisiert. Dem Anspruch des LIB auf einen Sitz im Beirat wurde entgegengehalten, dass sich dies weder mit der Anzahl der Mitglieder des LIB noch mit den Zielsetzungen des Vereins argumentieren lasse, vom fehlenden seelsorgerischen Angebot oder zugehörigen Moscheen, in denen religiöses Leben stattfindet, ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund fand Mazyek harte Worte. Nicht jeder selbsternannte Experte dürfe sich anmaßen, eine stillschweigende Gruppe von Muslimen zu vertreten und mit diesem fiktiven Vertretungsanspruch Gehör im Beirat beanspruchen. Mazyek bekam von vielen
Seiten Unterstützung im Hinblick darauf, dass der Anspruch auf einen Sitz im Beirat von der
Mitgliederzahl abhängig gemacht werden solle.

Prof. Khorchide wies darauf hin, dass eine über die Medien geführte hitzige Diskussion mit Etikettierungen wie „liberal“ oder „konservativ“ für den innerislamischen Diskurs nicht dienlich sei. Die Frage der „islamischen Pluralität“ müsse im innerislamischen Diskurs verortet werden und nicht auf der gesellschaftspolitischen Ebene, sondern auf theologischer Ebene geführt werden. Er lud jeden Interessenten an unterschiedlichen theologischen Sichtweisen dazu ein, sich an den Diskursen an den islamischen Theologiezentren zu beteiligen und dort einzubringen. Dies seien die richtigen und entsprechenden Orte für eine ehrliche und offene Auseinandersetzung. Laut Gesetzesvorlage soll der Religionsunterricht im August 2012 beginnen und zunächst bis 2018 stattfinden. Spannend bleibt es zu beobachten, wie sich nun der
Beirat konstituieren wird.

1 http://www.landtag.nrw.de/
2 http://www.landtag.nrw.de

20 Sep 2011

Stellungnahme des AmF zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts in NRW

Am 14.09.2011 fand im Landtag NRW eine öffentliche Anhörung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach statt. Die Landesregierung hat zahlreiche Experten geladen und auch nicht geladene Organisationen hatten die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Gelegenheit haben auch wir genutzt – unsere Stellungnahme ist zu finden unter:

www.landtag.nrw.de

15 Jun 2011

AmF-Tagung am 2. und 3. 7. 2011 „Wie erreichen wir Geschlechtergerechtigkeit?“

„Wie erreichen wir Geschlechtergerechtigkeit?“ – Zur Partizipation und Interessenvertretung für Musliminnen in Deutschland

Die erste Tagung des Aktionsbündnisses zielt darauf ab, möglichst viele muslimische Frauen in die Diskussion
über ihre dringlichsten Probleme einzubeziehen und gemeinsam Strategien zu entwickeln, Musliminnen bei der
Durchsetzung ihrer im Grundgesetz verbürgten Rechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Religions- und Meinungsfreiheit zu unterstützen. Musliminnen treffen einerseits auf Defizite und Missstände innerhalb der eigenen Gemeinschaften und Familien, andererseits gilt es auch in Gesellschaft und Politik Gehör zu finden. Viele Frauen kennen ihre Rechte und Möglichkeiten bisher noch zu wenig. Wie sie ihre Interessen zukünftig besser in der Öffentlichkeit vertreten, sich in interkulturellen und interreligiösen Dialogen engagieren und am gesellschaftlichen und politischen Leben partizipieren können, erarbeiten sie gemeinsam während dieser Tagung.

Tagungsziele:

  • das Erkennen und Stärken der vielfältigen Potenziale der Frauen in unterschiedlichen Zusammenhängen
  • die gegenseitige Information und der Austausch über Initiativen für Geschlechtergerechtigkeit und gegen Diskriminierung
  • die Verbesserung der Medienkompetenz, die Voraussetzungen einer erfolgreichen Teilnahme an der gesellschaftspolitischen und medialen Diskussion ist
  • die Formulierung der spezifische Anliegen muslimischer Frauen im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit
  • die Erarbeitung gemeinsamer Handlungsstrategien

Nähere Infos zu Ort, Programm und Anmeldung hier.

30 Mar 2011

Stellungnahme der muslimischen Teilnehmer der Deutschen Islamkonferenz

Neun der zehn muslimischen Einzelpersonen, die an der Islamkonferenz teilnahmen, haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Hier lesen Sie die Erklärung im Wortlaut.

Als muslimische Teilnehmer der Deutschen Islam Konferenz verfolgen wir mit wachsender Besorgnis die Aussagen unseres neuen Innenministers, Dr. Hans-Peter Friedrich, zum Islam in Deutschland.

Zunächst hat Herrn Friedrichs Aussage, der Islam bilde historisch keinen Teil Deutschlands, eine erneute Islamdebatte in der Öffentlichkeit ausgelöst. Ihrer Natur entsprechend gehört diese Thematik in den Gegenstandsbereich der Geschichts- und Kulturwissenschaften; Medien und Politik können auf diese Frage ohnehin keine Antwort geben, die den Komplexitäten der historischen Wechselwirkungen zwischen dem Islam und Deutschland gerecht würde.

Für uns steht eines fest: Kulturen und Zivilisationen lassen sich nicht scharf voneinander trennen wie dies nationalistische und andere sich auf angebliche kulturell bedingte Hierarchien berufende Ideologien propagieren. Als Teil des Weltzivilisationserbes hat auch der Islam seinen Teil zur Geschichte Europas, und damit Deutschlands, beigetragen. Doch ungeachtet aller Einflüsse aus der vormodernen Vergangenheit: Spätestens die Geschichte des demokratischen Nachkriegsdeutschlands ist von Muslimen mitgeprägt worden. Seit über einem halben Jahrhundert gehört der Islam zu Deutschland, gerade durch die hier lebenden Menschen, die sich zu ihm bekennen und einen Teil unserer gesellschaftlichen Realität darstellen. Wieviel Zeit braucht es noch, bis diese Realitäten in den Fundus der kollektiven Erinnerung und damit in die eigene Geschichte aufgenommen werden?

Herrn Friedrichs Meinung zu diesem Thema sagt entsprechend nicht viel über die wahren historischen Zusammenhänge aus. In einem politischen Kontext und seitens eines der führenden Männer der deutschen Politik getätigt bekommt sie allerdings eine wichtige und unseres Erachtens gefährliche symbolische Funktion: Sie vermittelt die Botschaft, die Muslime seien ebenso wenig ein Teil Deutschlands wie ihre Religion. Und eine solche Botschaft rüttelt gefährlich an den Grundlagen eines bis jetzt ohnehin schwierigen und mit viel Mühe verbundenen Prozesses des Vertrauenaufbaus zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den in Deutschland lebenden Muslimen.

Nun hat der Innenminister mehrmals angedeutet, eine „Sicherheitspartnerschaft“ mit islamischen Organisationen eingehen zu wollen. Die geplante Ausgestaltung und Durchführung dieser Sicherheitsmaßnahme steht unserer Meinung nach im Widerspruch zum Ideal einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.

Der Grundgedanke der DIK ist eine ideologiefreie und versachlichte Auseinandersetzung mit dem Islam in Deutschland unter Einbeziehug von allen wichtigen Akteuren und mit Blick auf eine Zukunftsgestaltung, in der Inklusivität und Kooperation, und nicht Marginalisierung und Polarisierung herrschen. Im ersten Jahr der zweiten Mandatsperiode der DIK, in welcher der Fokus auf einer verstärkten Hinwendung zur praktischen Umsetzung dieses Prinzips lag, herrschte über diesen Grundgedanken weitestgehend Konsens bei muslimischen wie nichtmuslimischen Teilnehmern.

Der neue Duktus aus dem Innenministerium lässt nun Zweifel daran aufkommen, ob diese Dialog- und Integrationsfunktion der DIK aus staatlicher Perspektive weiterhin angestrebt wird. Es scheint, dass die vielfältigen Erscheinungsformen des Islams in Deutschland wieder einmal auf extremistisches Potential und Gefahrenmomente reduziert werden sollen.

Als muslimische Teilnehmer der DIK rufen wir den Innenminister dazu auf, nicht leichtfertig die langjährigen Bemühungen um einen Dialog zwischen den Muslimen und dem Staat sowie die bisherigen Errungenschaften der DIK zu gefährden.

Unterzeichner:

Bernd Ridwan Bauknecht
Abdelmalik Hibaoui
Sineb El Masrar
Gönul Halat-Mec
Hamideh Mohagheghi
Armina Omerika
Tuba Işik-Yigit
Turgut Yüksel
Bülent Ücar

7 Mar 2011

Schwestern, zur Sonne, zur Gleichheit!

Anlässlich des 100. Frauentages hat der Deutsche Frauenrat eine umfangreiche, interessante Broschüre herausgebracht.

Schwestern, zur Sonne, zur Gleichheit!