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Menschen- und Frauenrechte: eine Erfolgsgeschichte?

Von Azizah Seise. Gedanken zu dem Vortrag von Prof. Cees Flinterman an der Humboldt-Universität Berlin anlässlich des internationalen Menschenrechtstages.

Am 10. Dezember wurde wie jedes Jahr der internationale Menschrechtstag begangen. Zwei Tage zuvor fand im Senatssaal der Humboldt Universität zu Berlin ein Vortrag von Honorarprofessor für Menschenrechte an der Universität Utrecht, Cees Flinterman, statt. Flinterman, Mitglied des UN-Menschrechtsausschusses und ehemaliges Mitglied des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, wurde als aktiver Verfechter der Menschenrechte angekündigt, der die Menschenrechte nicht nur theoretisch betrachtet, sondern sich für deren Umsetzung in der Realität einsetzt. Frau Prof. Susanne Baer, Professorin für Öffentliches Recht an der HU-Berlin und auch Richterin am Bundesgerichtshof Karlsruhe, hat Flinterman als den Begründer einer der vier wichtigen Menschenrechtsschulen vorgestellt. Immer wieder fragt Flinterman, so Baer, nach dem WIE bei der Realisierung und praktischen Umsetzung der Menschenrechte. Die Veranstaltung wurde durch die niederländische Botschaft, dem Law & Society Institut Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin organisiert.

Doch was vielversprechend und Erwartungen schürend mit der Begrüßung von Prof. Baer begann, wurde durch den Hauptredner Flinterman nur unbefriedigend umgesetzt. Nach einer kurzen Einführung zu den „Meilensteinen“ der Menschenrechte und einer Lobeshymne auf die ehemalige amerikanische First Lady Eleanor Roosevelt, eine der Mitinitiatoren und Mitglied der Menschenrechtskommission, hob Flinterman hervor, welche Entwicklung die Umsetzung der Menschenrechte in den letzten dreißig Jahren erlebt hat. Man wäre jetzt in der Lage, mit den Finger auf Länder zu zeigen, die die Menschenrechte verletzten und dies offen in der internationalen Gemeinschaft anzusprechen.

Das wäre zu Anfang der Achtziger Jahre anders gewesen, erzählt Flinterman in einer aufheiternden Anekdote. Damals nämlich, als Länder in Süd- und Lateinamerika die internationalen Menschenrechte verletzten, konnte man nicht so einfach die Namen der Länder erwähnen. Man musste beschreiben. Ein großes Land in Südamerika zum Beispiel oder ein kleines Land nördlich von dem großen Land in Südamerika. Jetzt wäre das alles anders, so Flinterman und legt auch gleich mit dem Fingerzeigen los: Iran, Sudan und Saudi Arabien. Iran erwähnt er im Verlaufe seines Vortrages noch mindestens zweimal und für die angeblich diplomatische Bemerkung wie die Situation der Frauenrechte in Saudi Arabien ist, nämlich „very bad“, erntet er nur merklich unterdrücktes Gelächter der Zustimmung. Religion, so Flinterman, sollte der Implementierung der universellen Menschenrechte nicht im Weg stehen. Was der Honorarprofessor hier versäumt zu erwähnen ist, dass es nicht die Religion bzw. der Islam ist, der die Realisierung der Menschenrechte in den einzelnen Staaten verhindert, sondern die staatlichen Strukturen – Diktaturen. Zu dieser Feststellung lässt er sich vor Publikum nicht hinreißen, sondern erst in einem acht-Augen-Gespräch mit drei Frauen vom Bündnis muslimischer Frauen. Warum die bewusst eingesetzte Begrifflichkeit „Islamic states“ – Islamische Staaten?

Dass die Situation der Frauen in Saudi Arabien verbessert werden muss, steht außer Frage, und dass sich verschiedene mehrheitlich muslimische Länder teilweise nicht an die international geltenden Menschenrechte halten, ist auch bekannt. Doch, dass das die einzigen Länder sein sollen, wie man aus Flintermans Vortrag schließen könnte, ist unwahr. Und spiegelt die allgemeine anti-islamische Stimmung im Westen wider und was noch schlimmer ist, unterstützt diese auch noch aus höchster Ebene, den Vereinten Nationen.

Nachdem Flinterman noch ein Lob auf die Frauenkonvention (CEDAW – Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women/ Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) angestimmt hat, kam er zu der Beantwortung seiner Eingangs gestellten Frage, ob die Menschenrechte eine Erfolgsgeschichte darstellten. Diplomatisch wohl überlegt räumte Flinterman ein, dass es natürlich in der Umsetzung und Implementierung der Menschenrechte noch viele Mängel gäbe, jedoch schon viel erreicht wäre. Das wichtigste dabei sei die Überwachung der Realisierung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten mithilfe einer Toolbox, eines Werkzeugkastens, der die Einhaltung der Menschenrechte überprüft und Verstöße bloßstellt. So weit so gut denkt man sich. Doch was ist mit den Regelverstößen gegen fundamentale Menschenrechte in westlichen Ländern? Niqab-Verbot in Frankreich, Überlegungen zur Einführung eines Kopftuchverbots bzw. lokale Kopftuchverbote für Lehrerinnen in Deutschland, Gebetsverbot für muslimische Schüler in Berliner Gymnasien. Das war die Frage der drei Mitglieder des Bündnisses für muslimische Frauen. Die Antwort fiel unbefriedigend aus. Etwas anderes konnte man in einem solchen Rahmen, einer Werbeveranstaltung für Menschenrechte, wie es eine teilnehmende Jura-Studentin treffend formulierte, auch nicht erwarten.

Doch Cees Flinterman sah zumindest seinen Fehler ein als Beispiele für Menschen- und Frauenrechtsverletzungen nur Islamische Staaten anzuführen. Auch in mehrheitlich nicht-islamischen Ländern würden Frauenrechte noch nicht vollständig umgesetzt, so Flinterman. Selbst in westlichen Ländern würde die Befolgung der universellen Menschenrechte zurückgehen. Und an dieser Stelle, vergaß Flinterman die Entwicklung der letzten dreißig Jahre, die er kurz zuvor noch gerühmt hat; das offene Ansprechen von Regelverstößen gegen die allgemeinen Menschenrechte und deren Bloßstellung. Er sprach von gesetzeswidrigem Festhalten von Gefangenen ohne Beweise und Folter in einem westlichen Staat. Dabei hat er weder die Vereinigten Staaten von Amerika, noch Guantanamo erwähnt.

Leider war der anschließende Empfang viel zu kurz. Gerne hätten die Frauen vom Bündnis für muslimische Frauen dargestellt, dass was seit 1945 als westliche Errungenschaft dargestellt wird, schon seit mehr als 1400 Jahren teil des Islams ist: Frauenrechte und damit verbunden Schutz des Besitzes, der Versorgung und der Würde der Frau, Schutz von religiösen Minderheiten und damit verbunden das Recht auf die Ausübung der religiösen Praktiken, Schutz von Kriegsgefangenen und andere wichtige Menschenrechte. Die Darstellung des Islam als unvereinbarer Gegensatz zu den Menschenrechten ist schlichtweg falsch und begründet sich auf Nichtwissen und Lobbyarbeit gegen den Islam. Es ist deshalb unsere Aufgabe als Muslime hier Aufklärung zu schaffen und Wissen zu verbreiten.

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