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Plenumssitzung der Islamkonferenz am 19. April 2012 – ein Kurzbericht von Tuba Isik-Yigit

Wie so häufig klaffen mediale Vorstellungen und Wirklichkeit auseinander, so auch in bezüglich der Plenumssitzung der Islamkonferenz. In den Medien hatte Herr Kauder mit seiner Bemerkung, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, sondern lediglich die Muslime, große Aufmerksamkeit und auch die Quranverteilung der Salafisten in einigen Städten Deutschlands sollte nach der Vorstellung der Journalisten bei der Plenarsitzung eine große Rolle gespielt haben. Weder das eine noch das andere trifft zu. Kauders Bemerkungen war niemandem der Plenumsteilnehmer auch nur ein Wort wert und auch der Versuch des niedersächsischen Innenministers Schünemann die DIK zu einer Stellungnahme gegen die Salafsiten zu bewegen, lief ins Leere. Minister Friedrich verwies darauf, dass das BKA die Salafisten schon seit langem beobachte und ihre Morddrohungen gegen Journalisten und ihre systematische Propaganda im Rahmen des Sicherheitsgipfels sowie im Rahmen der DIK Arbeitsgruppe „Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung“ thematisiert würden. Daher sind die medialen Berichte, die Plenarsitzung sei von den Kauder-Äußerungen und den Salafisten überschattet worden, schlichtweg falsch.

Gegenstand der Gespräche waren die Inhalte und Ergebnisse der Tagung „Muslime und Arbeitsmarkt – Vielfalt fördern und Potenziale besser nutzen“, die einen Tag zuvor in Berlin stattgefunden hatte. Die dort vorgetragenen Beiträge weisen darauf hin, dass Muslime nicht primär aufgrund ihrer Religion, sondern aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes benachteiligt werden. Eine eindeutige Diskriminierung aufgrund der Religion ist jedoch bei Kopftuch tragenden Frauen erkennbar.

Als Erfolg versprechend wurde das anonymisierte Bewerbungsverfahren bewertet, das eine Bewerbung ohne die Angaben von Name, Alter und Foto vorsieht.* Damit soll dem Bewerber die Chance gegeben werden, allein anhand seiner Qualifikationen beurteilt zu werden. So sollen die Chancen auf eine Einladung zum Bewerbungsgespräch unabhängig von Geschlecht, Alter und Herkunft gerechter verteilt werden. Der Bund begrüßte dieses Verfahren zwar, die Industrie- und Handelskammern sprachen sich jedoch gegen ein solches Verfahren aus. Ihr Argument, es sei viel Aufwand, die eingereichten Unterlagen zu schwärzen, ist jedoch fadenscheinig, denn es gibt standardisierte Bewerbungsverfahren, die diesen Aufwand überflüssig machen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, aber auf Arbeitgeberseite fehlt es – zumindest war das der Eindruck – ganz deutlich am Willen.

Eine weitere bedauernswerte – wenn auch nicht unerwartete – Erkenntnis der Tagung war, dass Kopftuch tragenden muslimischen Frauen auch dann, wenn sie eine sehr gute Qualifikation haben und sie ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch hinter sich gebracht haben, trotzdem gefragt werden, ob sie nicht das Kopftuch ablegen könnten. Hinsichtlich dieser Situation wurden die Möglichkeiten aufgezeigt, wie juristisch vorgegangen werden kann. Frau Prof. Frings, die sich schon seit längerem mit dem Thema befasst, betonte, dass bei ganz klaren Formulierungen wie „Ich würde Sie gerne einstellen, wenn Sie das Kopftuch absetzen könnten“ oder auch „Ich würde Sie gerne einstellen, befürchte aber den zahlenmäßigen Rückgang meiner Kunden“ von einer eindeutigen Diskriminierung auszugehen sei und die Klägerin vor Gericht ihr Recht einfordern könne. Wenn es sich bei der Angst um den Kundenschwund nicht um ein vorgeschobenes Argument handele, sondern ein Dienstleister seine Kunden als islamophob und xenophobe einschätze, dann könnten diese diskriminierenden Auffassungen nicht noch dadurch unterstützt werden, dass der Arbeitgeber wiederum den Bewerber diskriminiere. Das gilt auch dann, wenn behauptet wird, man wolle als Arbeitgeber gerade durch die Nicht-Einstellung die Diskriminierung bekämpfen, indem man dem Kunden eben niemandem präsentiere, der potentiell diskriminiert werden könne. Ferner dürfe keine Zuschreibung, die allein auf der eigenen Definition z.B. des Kopftuches beruhe, als Kriterium für eine Ablehnung gelten.

Vor dem Hintergrund dieser Tagungsergebnisse haben Bilkay Öney, die Integrationsbeauftragte des Landes Baden-Württemberg und ich in der Aussprache im Plenum insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass der Arbeitsmarkt sich für die muslimischen Frauen öffnen muss. Ich habe mit eindrücklichen Worten an die staatliche Seite appelliert, das Kopftuchverbotgesetz abzuschaffen. Der Innenminister hat, wie zu erwarten, beschwichtigt und gesagt, dass sei eine komplizierte Sache.

Die Arbeitsgruppe „Muslime und Arbeitsmarkt“ hat eine Broschüre herausgebracht, die Arbeitsgebern diverse Fragen zum Islam und den Muslimen in Deutschland beantwortet und so Berührungsängste und Bedenken abbauen soll. Die Broschüre ist eine Mischung von Erkenntnissen und Empfehlungen, die Mario Peucker in einer Untersuchung zusammengestellt hat**, rechtlichen Informationen und Berichten von Arbeitgebern, die Erfahrungen mit einer multiethnischen Belegschaft haben. Leider blieb auch in dieser Broschüre das Thema der anonymisierten Bewerbungen unangesprochen; Hintergrund war die starke Abwehr auf Seiten der Industrie- und Handelskammern.

Ferner wurde die von der DIK in Auftrag gegebene und vom BAMF und der Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung durchgeführten Studie „Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“ verabschiedet. Unter dem Obertitel wurden zwei Aspekte erforscht: zum einen geht es um die „Angebote und Strukturen der islamischen Organisationen in Deutschland“ zum anderen um „Islamische Religionsbedienstete in Deutschland“.***

Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe „Rollenbilder in muslimischen Milieus“ war die Stellungnahme gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung. Mit diesem Thema wollte die zweite Islamkonferenz sich in die Tradition der ersten Islamkonferenz stellen, die sich ja schon ausgiebig mit damit befasst hatte. Also wurde erneut – was hatte man anderes erwartet? – kundgetan, dass alle Beteiligten häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung ächten. Wir verstehen diese Stellungnahme als Aufruf zum einen an die pädagogischen Akteure, ihre Beratungsstellen dementsprechend interkulturell und interreligiös zu sensibilisieren, sei es dadurch, endlich vermehrt Mitarbeiter einzustellen, die einen entsprechenden Hintergrund haben oder durch eine bessere Förderung der interkulturellen Kompetenz der vorhandenen Mitarbeiter und zum anderen an betroffene Opfer, sich in den Beratungsstellen zu melden und sich Hilfe zu holen.

Ferner betont die Stellungnahme einmal mehr, dass weder Gewalt noch Zwangsverheiratung mit der Religion legitimiert werden können oder dürfen. Gleichzeitig sollen diejenigen gestärkt werden, die religiös basiert die Auffassung vertreten, dass Gewalt im Namen Gottes auf Missinterpretationen oder fehlendem Wissen basiert.

Der Innenminister zeigte sich offen, interessiert und differenziert. Wenn es jedoch darum geht, konkrete Punkte anzugehen, wie z.B. das Kopftuchverbot oder auch die Berücksichtigung und Umsetzung der Empfehlungen der Jungen Islamkonferenz, wird schnell klar, dass vieles leider ein Lippenbekenntnis ist.

* Der Abschlussbericht kann heruntergeladen werden unter:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Abschlussbericht-anonymisierte-bewerbungsverfahren-20120417.pdf?__blob=publicationFile

Den Kurzbericht gibt es unter:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Kurzfassung-Abschlussbericht-anonymisierte-Bwerbungsverfahren-20120417.pdf?__blob=publicationFile

** Diskriminierung aufgrund der islamischen Religionszugehörigkeit im Kontext Arbeitsleben – Erkenntnisse, Fragen und Handlungsempfehlungen. Herunterzuladen unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/sozialwissenschaftlich_expertise.pdf?__blob=publicationFile

*** Die Studie (510 Seiten) kann heruntergeladen werden unter:
http://www.deutsche-islam-konferenz.de/cln_101/SharedDocs/Anlagen/DE/DIK/Downloads/WissenschaftPublikationen/islamisches-gemeindeleben-in-deutschland-lang-dik,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/islamisches-gemeindeleben-in-deutschland-lang-dik.pdf

Eine Zusammenfassung (7 Seiten) gibt es unter:
http://www.deutsche-islam-konferenz.de/cln_101/SharedDocs/Anlagen/DE/DIK/Downloads/WissenschaftPublikationen/islamisches-gemeindeleben-in-deutschland-kurz-dik,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/islamisches-gemeindeleben-in-deutschland-kurz-dik.pdf

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