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Kurzbericht zur Podiumsdiskussion: Mehr Pluralität an Bremer Schulen – wie kann das gelingen?

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist das Kopftuchverbot faktisch aufgehoben, nun geht es an die Umsetzung des Beschlusses und die wird durchaus kontrovers diskutiert. Zum Thema „Mehr Pluralität an Bremer Schulen – wie kann das gelingen?“ diskutierten a m 30.4. in Bremen auf Einladung und unter der Moderation der Landesvorstandssprecherin Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Henrike Müller, die Migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Zahra Mohammadzadeh, Vildan Aytekin vom Netzwerk muslimischer Lehrerinnen und Lehrer (NeLe) und Gabriele Boos-Niazy, die Vorsitzende des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen e.V. (AmF).

Ist eine Änderung des bisherigen Gesetzestexts unerlässlich oder reicht es – weil das Wort Kopftuch im Gesetzestext nicht vorkommt – die Erläuterungen zum Schulgesetz zu ändern? Wie kann man die veränderte Rechtslage wirksam in die Köpfe aller Beteiligten bringen, damit der Beschluss tatsächlich wirksam wird? Wann ist der Schulfrieden tatsächlich gestört und damit eine Grundrechtseinschränkung einer Lehrerin mit Kopftuch rechtlich möglich? Wie ist Vielfalt und staatliche Neutralität im schulischen Rahmen überhaupt zu verstehen? Diese Fragen wurden in kleiner, entspannter Runde und einem durch und durch angenehmen Gesprächsklima debattiert – beim strittigen Thema „Kopftuch“ ist das nicht an der Tagesordnung.

Alle waren sich einig, dass die Umsetzung des Beschlusses ein schwieriges Unterfangen ist, weil das Thema Kopftuch mehr als andere Themen nicht entlang parteipolitischer Grenzen sondern auch innerhalb aller Parteien sehr kontrovers diskutiert wird. Das macht es mühsam, notwendige Mehrheiten zu finden, die für eine Änderung des Gesetzestextes notwendig sind. Darüber, welche Gründe diese Polarisierung hat und welche Lösungsmöglichkeiten denkbar sind, wurde ebenso gesprochen wie auch über die Vor- und Nachteile einer breiten gesellschaftlichen Diskussion, immer auch im Hinblick darauf, welche Auswirkungen das für die Betroffenen haben kann. Einig war man sich darin, dass es seitens des Schulministeriums ein deutliches Zeichen – am besten in schriftlicher Form – in die Strukturen hinein geben muss, damit der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch tatsächlich praktische Wirkung entfalten kann. Gleichzeitig – auch darin herrschte Übereinstimmung – muss dafür Sorge getragen werden, dass die Entscheidung darüber, wie die Umsetzung des Beschlusses praktisch aussehen muss, nicht den Schulen aufgebürdet wird. Deshalb müssen für die Erläuterungen zum Gesetz klare Formulierungen erarbeitet werden, die am Schulalltag orientiert sind und allen Beteiligten Rechtssicherheit geben. Da es bereits Regelungen gibt, wie im Falle von Elternbeschwerden über LehrerInnen zu verfahren ist, dürfte das keine allzu schwierige Aufgabe sein, da die Kopftuch tragenden Lehrerinnen nach den gleichen Kriterien behandelt werden müssen. Anders sieht es aus, wenn das Grundrecht der Lehrerin auf Glaubensfreiheit eingeschränkt werden soll – das ist bisher im Schulgesetz nicht vorgesehen und es fehlen entsprechend ausgearbeitete Erläuterungen. Um Klagen zu vermeiden, sollte eine Formulierung sich so dicht wie möglich an den Vorgaben des Bundesverfassungsbeschlusses orientieren und dort genannte Beispiele aufgreifen.

Die Diskussionsteilnehmerinnen zogen das Fazit, dass durch die neue Rechtslage die Umsetzung der Gleichstellung muslimischer, Kopftuch tragender Frauen vorangetrieben wird und die Vielfalt der Gesellschaft sich in der Schule zukünftig besser spiegeln kann, als das bisher der Fall ist.

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