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Einzug der Schar’ia ins deutsche Recht? Vielfach behauptet, dennoch nicht wahr.

Vor knapp zwei Monaten entschied das Oberlandesgericht Bamberg, dass eine in Syrien wirksam geschlossene Ehe einer zum Zeitpunkt der Heirat 14-Jährigen mit einem Volljährigen aus Sicht des deutschen Rechts auch in Deutschland als Ehe anzuerkennen ist. Die medialen Schlagzeilen waren dominiert von den Begriffen wie „Kinderehe“ und der „Einführung der Schari‘ a“ in Deutschland, gefolgt von der Forderung, das deutsche Eherecht zu ändern. Die Argumentation des Gerichts und unbequeme Fragen an diejenigen, die einen Skandal herbeireden wollen, sind nachzulesen in der Analyse des OLG Beschusses.

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